Auslagen – Nichteintreten (4A_599/2017)
Auslagen – Nichteintreten (4A_599/2017)
Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Auslagen – Nichteintreten (4A_599/2017)
In diesem Nichteintretensentscheid wird implizit der Grundsatz festgehalten, dass die Arbeitgeberin Mittagsspesen und Auslagen bei Einsätzen an einem auswärtigen Arbeitsort schuldet.
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