Reorganisation - Kündigung trotz blosser Stellenverschiebung (A-6583/2016)
Reorganisation - Kündigung trotz blosser Stellenverschiebung (A-6583/2016)
Reorganisation - Kündigung trotz blosser Stellenverschiebung (A-6583/2016)
Ein als Accounting Advisor angestellter Mitarbeiter reichte nach Auslösung seines Arbeitsverhältnisses mit der SBB Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Er wirft seiner bisherigen Arbeitgeberin vor, die Reorganisation sei nur ein vorgeschobener Grund gewesen, um den Wegfall seiner Stelle zu begründen. Tatsächlich habe die neue Stelle zu 90% seinem bisherigen Stellenprofil entsprochen. Dieses sei lediglich in eine andere Organisationseinheit verschoben worden. Weiter wirft er ihr Missbräuchlichkeit der Kündigung, Verletzung des Gebots der Gleichbehandlung sowie ungenügende Unterstützung bei der Stellensuche während der Präventionsphase vor.
Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, dass für das Personal der SBB die Bestimmungen über das Dienstverhältnis des Bundespersonals gelten (Art. 15 Abs. 1 SBBG sowie Art. 2 Abs. 1 lit. d BPG). Zudem istr der GAV der SBB, nicht aber die Bundespersonalverordnung (BPV) anwendbar (Urteil BVGer A-4128/2016 vom 27. Februar 2017 E. 3 m.w.H.) (E. 3).
Es handelt sich um eine grössere Reorganisation im Sinne der Rechtsprechung (E. 4.3.). Es ist deshalb notwendig, in diesem Fall anhand der Stellenbeschriebe zu prüfen, ob...
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