Vor bald zwanzig Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass Organisationen, welche Pflegekinder platzieren, danach die Pflegeeltern beraten und kontrollieren, sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgebende abrechnungspflichtig sind (EVGer H 74/04 vom 8. Oktober 2004). Mit dem Urteil vom 3. Januar 2024 liegt nun erstmals ein höchstrichterlicher zivilrechtlicher Entscheid vor, wonach der Vertrag zwischen einer Fremdplatzierungsorganisation und einer Tagesmutter als Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist.