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Pflegeeltern zwischen Familien- und Arbeitsrecht

Pflegeeltern zwischen Familien- und Arbeitsrecht

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Pflegeeltern zwischen Familien- und Arbeitsrecht

Vor bald zwanzig Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass Organisationen, welche Pflegekinder platzieren, danach die Pflegeeltern beraten und kontrollieren, sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgebende abrechnungspflichtig sind (EVGer H 74/04 vom 8. Oktober 2004). Mit dem Urteil vom 3. Januar 2024 liegt nun erstmals ein höchstrichterlicher zivilrechtlicher Entscheid vor, wonach der Vertrag zwischen einer Fremdplatzierungsorganisation und einer Tagesmutter als Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist.

1. Erwägungen

Die kantonale Vorinstanz sah die Fremdplatzierungsorganisation als einfache Schnittstelle zwischen platzierenden Eltern und Pflegeeltern. Es sei weder ein Unterordnungsverhältnis vorgelegen noch habe eine wirtschaftliche Abhängigkeit bestanden.

Zum gegenteiligen Ergebnis ist das Bundesgericht gekommen, indem es ebenfalls das konkrete Vertragsverhältnis nach den gesetzlichen Kriterien gem. Art. 319 OR unter die Lupe nahm, aber die einzelnen Elemente rechtlich anders eingeordnet und gewichtet hat (E. 4).

Für ein Subordinationsverhältnis sprach etwa:

  • Gemäss den dreiseitigen Betreuungsvereinbarungen verpflichten sich die Tageseltern zur Teilnahme an einer obligatorischen Ausbildung und an Weiterbildungen, die vom Verein organisiert werden. Diese Schulungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die aufnehmenden Familien wurden vom Verein regelmässig kontrolliert, unabhängig und parallel zur Aufsicht durch die Kinderschutzbehörde, was vom Bundesgericht als starkes Indiz für ein Unterordnungsverhältnis erachtet wurde (E.5.1).
  • Die Arbeitszeiten konnte die Tagesmutter nicht selbst bestimmen. Sie hatte nur die Wahl von vorgegebenen Zeitblöcken.
  • Die Tagesmutter konnte zwar entscheiden, ob sie ein bestimmtes Kind behalten will, aber dies ist nicht Ausdruck einer weitreichenden Entscheidungsautonomie, sondern ist dem Vertrauensverhältnis geschuldet, das für
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iusNet AR-SVR 20.02.2024

 

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