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Falsche Zeiterfassung und verschleierndes Verhalten rechtfertigen fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Falsche Zeiterfassung und verschleierndes Verhalten rechtfertigen fristlose Kündigung

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Vorinstanz eine Rechtsverletzung beging, indem es die Rechtzeitigkeit der fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestätigte.
iusNet AR-SVR 21.07.2020

(Interimistischer) Direktor der Klinik für Kaufunktionsstörungen muss abtreten

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

(Interimistischer) Direktor der Klinik für Kaufunktionsstörungen muss abtreten

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Nichtverlängerung der befristeten Zusatzfunktion betreffend den Klinikdirektor für Kaufunktionsstörungen rechtmässig erfolgte.
iusNet AR-SVR 20.08.2020

Lohndeckel für Kader von bundesnahen Unternehmen

Gesetzgebung
Öffentliches Personalrecht

Lohndeckel für Kader von bundesnahen Unternehmen

Die Staatspolitische Kommission (SPK) hat hat am 14. August 2020 eine Vorlage verabschiedet, welche einen Lohndeckel für Kader von Bundesunternehmen und bundesnahen Unternehmen vorsieht. Die Vorlage folgt auf die im Jahr 2016 von der SP-Politikerin Susanne Leutenegger Oberholzer eingereichte Parlamentarische Initiative.
iusNet AR-SVR 22.08.2020

Qualifikation einer Kündigung als «nichtig» ist willkürlich

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Qualifikation einer Kündigung als «nichtig» ist willkürlich

Das Bundesgericht erachtete das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich als willkürlich, das eine fristlose Kündigung eines langjährigen Bediensteten wegen Beteiligung an einem satirischen Filmprojekt als nichtig qualifizierte.
iusNet AR-SVR 19.10.2020

Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitanstellung im öffentlichen Dienst?

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob das Verwaltungsgericht Thurgau die automatische Beendigung eines Dienstverhältnisses nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht zurecht schützte, obwohl eine Teilzeitanstellung möglich gewesen wäre.
iusNet AR-SVR 04.11.2020

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