Lohndeckel für Kader von bundesnahen Unternehmen
Lohndeckel für Kader von bundesnahen Unternehmen
Lohndeckel für Kader von bundesnahen Unternehmen
Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.438 hat die Staatspolitische Kommission unter anderem Änderungen im Bundespersonalgesetz (BPG) erlassen, welche ein Lohndeckel für das Kader von Bundesunternehmen und bundesnahen Unternehmen vorsehen.
Dabei wurde für folgende Unternehmen eine Obergrenze von 1 Mio. CHF/Jahr als Entgelt festgelegt:
- Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
- RUAG
- Skyguide
- Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA)
- Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR)
- Swisscom
- Die Schweizerische Post (Post)
Die Regelung gilt für das oberste Kader sowie für die Mitglieder des Verwaltungsrates. Der Begriff "Entgelt" soll dabei umfassend verstanden werden und deckt somit neben Lohn und Honorar alle geldwerten Leistungen (z.B. berufliche Vorsorge etc.). Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Festsetzungskompetenz für einen Lohndeckel für die...
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