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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Die Bezeichnung der Chefin als "Arschloch" rechtfertig fristlose Kündigung
Das Bundesgericht musste überprüfen, ob eine fristlose Kündigung gerechtfertigt war.
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Weigerung zur Aktienübertragung rechtfertigt fristlose Kündigung
Das Bundesgericht schützte die Auffassung der Vorinstanz, dass die Weigerung zur Übertragung von Aktien eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Privates Individualarbeitsrecht
Unklarheit über Verfahrensart ist nicht leicht wiedergutzumachend nachteilig
Das Bundesgericht hatte zu überprüfen, ob die Vorinstanz zurecht nicht auf die Beschwerde eintrat, weil aus der Unklarheit der Verfahrensart kein nicht leicht widergutzumachender Nachteil entstehe.
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Eine ziemlich vertrackte Geschichte
Das Bundesgericht musst analysieren, ob ein neues Arbeitsverhältnis einvernehmlich entstanden oder Bestimmungen des Kündigungsschutzes verletzt worden sind.
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Verwirrung bei der Berechnung der Ansprüche
Das Bundesgericht überpüfte die Berechnung der Ansprüche einer arbeitnehmenden Person.
Privates Individualarbeitsrecht
Ehemalige Arbeitgeberin wegen falsch berechneten Auslagenersatzes und falsch erfasster Arbeitszeit verklagt
Das Bundesgericht überprüfte das Verhalten eines ehemaligen Arbeitnehmers, der Ansprüche wegen falsch berechneten Auslagenersatzes und falsch erfasster Arbeitszeit geltend machte, wogegen er während des Arbeitsverhältnisses nicht opponiert hatte.
Privates Individualarbeitsrecht
Von Waffenhändlern, Dual-Use-Gütern und unrechtmässigen Kommissionszahlungen
Das Bundesgericht prüfte die fristlose Kündigung eines Waffenhändlers, der sich verschiedene Verfehlungen zuschulden hatte kommen lassen.
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Impulsive Kündigung der Anwaltspraktikantin
Das Bundesgericht überprüfte eine impulsive Kündigung der Anwaltspraktikantin auf ihre Rechtmässigkeit.
Privates Individualarbeitsrecht
Garstige Verhältnisse in der Pizzastube: Pizzabäcker wird fristlos gekündigt
Das Bundesgericht hatte die fristlose Kündigung eines Pizzabäckers zu überprüfen.
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Die rechtliche Einordnung des Bonus
Das Bundesgericht durfte sich mit vertraglichen Bestimmungen und dem dazugehörigen Incentive Plan auseinandersetzung, um den Bonus arbeitsrechtlich zu qualifizieren.
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