Eine ziemlich vertrackte Geschichte
Eine ziemlich vertrackte Geschichte
Eine ziemlich vertrackte Geschichte
A., Psychiater und Psychotherapeut, betrieb eine Praxis und stellte im Oktober 2011 B. an, die Psychologie studierte, aber in der Schweiz nicht praktizieren durfte. Die beiden unterhielten eine romantische Beziehung im Konkubinat. B. bezahlte A. monatlich CHF 2'500 an die Haushaltskosten. Im Januar 2013 wurde B. schwanger. Nach der Geburt des Kindes kam es zu Unstimmigkeiten. A. unterzeichnete einen üblichen Unterhaltsvertrag für das Kind. Im September 2014 schrieb A. der B., dass - wie bereits persönlich besprochen - ihr Arbeitspensum aurgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse von 100% auf 20% reduziert werde. Dem habe sie auch schon zugestimmt. B. fragte dann A. per E-Mail, ob das ausreiche, um als arbeitslos zu gelten. Im September 2014 trennten sich die Wege der Parteien. B. war nachher auch noch krank. B. beantragte Arbeitslosentaggelder, weshalb die Arbeitslosenkasse in ihre Forderungen gegenüber A. subrogierte. Im anschliessenden erstinstanzlichen Gerichtsverfahren, an dem sich die Arbeitslosenkasse beteiligte, wurden B. eine Lohnnachzahlung und eine Entschädigung für nicht bezogene Ferien zugesprochen, was das obere kantonale Gericht schützte. Das Bundesgericht hiess...
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