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Von Waffenhändlern, Dual-Use-Gütern und unrechtmässigen Kommissionszahlungen

Von Waffenhändlern, Dual-Use-Gütern und unrechtmässigen Kommissionszahlungen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Von Waffenhändlern, Dual-Use-Gütern und unrechtmässigen Kommissionszahlungen

A. arbeitete bei der B. AG und war als Regional Sales Director für den asiatischen Markt zusätndig. A. war C. unterstellt, der als Teil eines "Collaboration Agreements" unrechtmässige Kommissionszahlungen haben soll. Kurz nach der Befragung von A. im Rahmen einer internen Untersuchung wurde dieser fristlos entlassen. Dagegen wehrte sich A. bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).

Das Bundesgericht sah unter anderem als erstellt an, dass A. versuchte, einen Waffendeal zu vermitteln (E. 3.1) und dass dem Beschwerdeführer habe bewusst sein müssen, dass der Verkauf von Helikoptern als Dual-Use-Produkte (d.h. militärisch und zivil nutzbar) möglicherweise mit dem V.-Embargo hätte in Konflikt geraten können. Ob der Verkauf letztlich zustande gekommen oder unter das Embargo gefallen wäre, sei nicht entscheidend, denn jedenfalls seien seine Aktivitäten geeignet gewesen, das Renommee der B. AG zu beschädigen. A. habe seine privaten Interessen über jene der Arbeitgeberin gestellt und diesen Interessenkonflikt nicht offengelegt. Daher habe er auch gegen den Verhaltenskodex der Beschwerdegegnerin verstossen, der vorschreibe, "Interessenkonflikte transparent zu machen" (E. 3.2).

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iusNet AR-SVR 26.03.2021

 

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