Nationalrat lehnt Vorlage ab - wie von Kommission für Rechtsfragen NR vorgeschlagen
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Am 3. Mai 2019 beantragte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats Ablehnung der Vorlage. Auch nach erfolgter Überarbeitung sei die Vorlage noch sehr kompliziert und für Betroffene schwer verständlich. Die Sozialpartner unterstützen die Vorlage nicht mehr. Am 3. Juni 2019 hat der Nationalrat die Vorlage nun auch abgelehnt.
Zum Schutzzweck von Art. 74 AVIV bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Insolvenzentschädigung
Im diesem zur Publikation bestimmten Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob das herabgesetzte Beweismass in Art. 74 AVIV über die Lohnforderung hinaus auch auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses an sich anzuwenden ist.
Fragen der Rechtskraft bei Verfügungen des Unfallversicherers über Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen, Rentenleistungen und Integritätsentschädigung
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, inwiefern Entscheide des Unfallversicherers über Taggeld- und Heilbehandlungsleistungen, Rentenleistungen und Integritätsentschädigungen in Teilrechtskraft erwachsen können oder inwiefern sie bei einer Anfechtung vor Gericht untrennbar zum Anfechtungs- und Streitgegenstand gehören.
Anpassung von Heilbehandlungsleistungen nach Festsetzung der Rente im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Heilbehandlungsleistungen angepasst werden können, welche der Unfallversicherer einer versicherten Person gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG nach Festsetzung der Rente gewährt, weil diese zur Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit dauernd der Behandlung und Pflege bedarf.
Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG
Sabine Baumann Wey kommentiert einen interessanten Fall aus dem Bereich der obligatorischen Unfallversicherung, in dem es um die Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG geht.
Rachekündigung gegen eine Ärztin - Verletzung des Gleichstellungsgesetzes
Für das Vorliegen einer Rachekündigung nach Art. 10 GlG muss die geltend gemachte Ungleichbehandlung materiell nicht zwingend bestehen. Wichtig ist, dass die Arbeitnehmerin nicht gegen Treu und Glauben handelt. Wird die Kündigung nach Einreichung einer innerbetrieblichen Beschwerde wegen Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts ausgesprochen, wird Rachekündigung vermutet.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid beantwortet das Bundesgericht eine bisher offengelassene Frage zur Begünstigung des überlebenden Lebenspartners in der beruflichen Vorsorge.
Fristlose Kündigung wegen Logowechsel durch leitenden Angestellten
Ein leitender Angestellter änderte eigenmächtig das Firmenlogo und verletzte damit das Gesetz und die Unternehmensstatuten und somit auch seinen Arbeitsvertrag. Er tat dies trotz Kenntnis über die ablehnende Haltung zum Logowechsel durch den Verwaltungsrat.Dieses Verhalten genügte als wichtigen Grund für eine fristlose Entlassung.