Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) (13.094)
Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) (13.094)
Zusatzbotschaft zur Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz) (13.094)
Wenn Arbeitnehmende heute Missstände wie Unregelmässigkeiten oder Gesetzesverstösse am Arbeitsplatz an falscher Stelle melden oder sogar in die Öffentlichkeit tragen, laufen Sie Gefahr, mit Sanktionen seitens des Arbeitgebers und Gerichtsverfahren rechnen zu müssen. Auf Arbeitgeber- oder Unternehmerseite möchte man sich absichern gegen unwahre Anschuldigungen sowie der Verletzung der Treuepflicht durch Arbeitnehmende vorbeugen. In diesem Zusammenhang sieht der Bundesrat klarere Regelungen vor und verfolgt damit eine zumindest teilweise Legitimierung beim Melden von Unregelmässigkeiten an Vorgesetzte und Behörden. Dieses Anliegen stehe im Interesse der Wirtschaft und der Gesellschaft.
Der Bundesrat hat seine Zusatzbotschaft zuhanden des Parlaments gemäss Medienmitteilung am 21. September 2018 verabschiedet.
Der Bundesrat hält an der bereits bestehenden Melde-Kaskade fest. Diese sieht einen klaren Ablauf für Meldungen vor. Meldungen müssen immer zuerst intern, d.h. an den Arbeitgeber erfolgen. Dies ist nicht neu. Für die Meldung muss jedoch ein «nachvollziehbarer Verdacht eines...
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