Begünstigung des überlebenden Lebenspartners
Begünstigung des überlebenden Lebenspartners
Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge
Begünstigung des überlebenden Lebenspartners
9C_118/2018 (zur Publikation vorgesehen)
In diesem zur Publikation vorgesehenen Entscheid beantwortet das Bundesgericht eine bisher offengelassene Frage zur Begünstigung des überlebenden Lebenspartners in der beruflichen Vorsorge: Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG verankert für die Begünstigung des überlebenden Lebenspartners das (überobligatorische) gesetzliche Mindestkriterium einer ununterbrochenen fünfjährigen Lebensgemeinschaft unmittelbar vor dem Tod der versicherten Person.
Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG ist also «beim Wort zu nehmen»: Bei der verlangten fünfjährigen Dauer der Lebensgemeinschaft handelt es sich um ein gesetzliches Minimalerfordernis, das reglementarisch nicht unterschritten werden darf.