Ein Angestellter hätte aufgrund einer Änderung des ihn betreffenden Gesamtarbeitsvertrages eine Lohnerhöhung erhalten sollen. Der Arbeitnehmer zahlte ihm diese aber nicht aus, weil sie sich auf den Standpunkt stellte, dass er nicht als Teamleiter tätig war, was die Lohnerhöhung gerechtfertigt hätte. Die Vorinstanz gab dem Angestellten recht, vorauf die Arbeitgeberin ans Bundesgericht gelangte.