Lohnerhöhung
Lohnerhöhung
Lohnerhöhung
Ein Angestellter hätte aufgrund einer Änderung des ihn betreffenden Gesamtarbeitsvertrages eine Lohnerhöhung erhalten sollen. Der Arbeitnehmer zahlte ihm diese aber nicht aus, weil sie sich auf den Standpunkt stellte, dass er nicht als Teamleiter tätig war, was die Lohnerhöhung gerechtfertigt hätte. Die Vorinstanz gab dem Angestellten recht, vorauf die Arbeitgeberin ans Bundesgericht gelangte.
Die Vorinstanz kam zu Schluss, dass der Beklagte tatsächlich als Teamleiter tätig war. Das Argument der Klägerin, dass eine Änderung wesentlicher Bestandteile des Arbeitsvertrages im Einvernehmen der Parteien vorgenommen hätte werden müssen, liess das Bundesgericht nicht gelten (E. 6.1).
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