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HIV-Infektion - Unfall oder Krankheit?

HIV-Infektion - Unfall oder Krankheit?

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HIV-Infektion - Unfall oder Krankheit?

Hauptstreitpunkt im vorliegenden Fall war die Frage, ob das Merkmal der Ungewöhnlichkeit des äusseren Faktors zu bejahen ist. Ein Gesundheitsschaden, der durch eine Infektion verursacht wird, ist grundsätzlich eine Krankheit. Im Zusammenhang mit einer HIV-Infektion hat die Rechtsprechung einen Unfall bisher jeweils dann angenommen, wenn sie durch den Griff in eine kontaminierte Spritze verursacht wurde (E. 4.1.2). Bei der Übertragung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr – wie im vorliegenden Fall – geht die Rechtsprechung nicht von einem Unfall aus. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der damalige Partner der Beschwerdeführerin seine HIV-Infektion verschwiegen hatte.

iusNet AR-SVR 25.06.2024

 

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