Unangekündigte Überwachung des Instant-Messengers (Case Bărbulescu vs. Romania [Application no. 61496/08])
Die Überwachung der elektronischen Kommunikation eines Arbeitnehmers ohne entsprechende Vorankündigung bedeutet eine Verletzung der Privatsphäre i.S.v. Art. 8 EMRK.
Nachträgliche Anpassung eines Gemeindebeschlusses zur Verhinderung von Lohnnachzahlung (Mazzeo vs. Italien, 32269/09)
Die Vollstreckbarkeit eines letztinstanzlichen Urteils als Teil des Rechts auf ein gerichtliches Verfahren i.S.v. Art. 6 EMRK darf nicht durch nachträgliche Anpassung von Behördenentscheiden ausgehöhlt werden.
Der Erholungszweck der Ferien wird vereitelt, wenn der Arbeitnehmer nicht mit Sicherheit davon ausgehen kann, dass der an sich bezahlte Urlaub auch tatsächlich vergütet wird.
Einsicht ins Personaldossier und Staatsgeheimnisse (Yonchev vs. Bulgaria (12504/09))
Informationen zur psychischen und physischen Gesundheit eines Bewerbers im Personaldossier fallen unter den Begriff des Privatlebens im Sinne von Art. 8 EMRK.
Befangenheit eines Richters im Arbeitsrechtsprozess (Nicholas v. Cyprus, 63246/10)
Der Anspruch auf ein faires Verfahren ist verletzt, wenn ein Richter in einem dreier Gericht nicht von sich aus offenlegt, dass er familiäre Beziehungen zur die Anwaltskanzlei der Arbeitgeberin hat.
Verletzung der Privatsphäre wegen Videoüberwachung (López Ribalda v. Spain [application no. 1874/13])
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.
Bei der Anerkennung von Diplomen den Durchblick bewahren (2C_472/2017)
In Anwendung von Art. 9 FZA sowie Anhang III FZA wäre das Diplom eines österreichischen Augenoptikers der Vergleichbarkeitsprüfung durch das SBFI zu unterziehen gewesen.