Aufgrund eines Alkoholproblems, das sich auf die Arbeit der Arbeitnehmerin auswirkte, sprach die Arbeitgeberin am 11. September 2018 eine Verwarnung aus, in der sie mit der Kündigung drohte, falls die Arbeitnehmerin erneut betrunken am Arbeitsplatz erscheinen sollte. Am 12. oder 13. September 2018 entschied sich die Arbeitgeberin der Arbeitnehmerin zu kündigen und teilte ihr diese Absicht mit. Die Arbeitgeberin kündigte der Arbeitnehmerin am 1. November 2018 ordentlich per Brief.