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UVG: Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente - Was geschieht nach Erreichen des Rentenalters?

UVG: Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente - Was geschieht nach Erreichen des Rentenalters?

Rechtsprechung
Unfallversicherung

UVG: Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente - Was geschieht nach Erreichen des Rentenalters?

Das Bundesgericht befasst sich im Urteil mit der Auslegung des Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG. Die Bestimmung besagt, dass nach der Festsetzung der Rente dem Bezüger Pflegeleistungen und Kostenvergütungen gewährt werden, wenn er zur Erhaltung seiner verbleibenden Erwerbsfähigkeit dauernd der Behandlung und Pflege bedarf.

Die Ablehnung einer Kostenübernahme für Langzeit-Physiotherapie wurde im vorliegenden Fall mit der fehlenden Notwendigkeit der Behandlung hinsichtlich des Erhalts der verbliebenen Erwerbsfähigkeit begründet, da die Klägerin das Rentenalter erreicht hatte.

In der Literatur bestehen kontroverse Auffassungen zur Frage, ob und allenfalls unter welchen Voraussetzungen UV-Teilrentenbeziehende im AHV-Rentenalter Anspruch auf Pflegeleistungen gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG haben. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Problematik bisher nicht umfassend behandelt (E.5.3). Das Bundesgericht legt im Entscheid umfassend besagte Bestimmung aus.

Zusammenfassend kam es zum Schluss, dass der Wortlaut der Bestimmung, deren Entstehungsgeschichte, der Kontext der Norm, die teleologische Betrachtungsweise und im Rahmen der letzteren zwei...

iusNet AR-SVR 02.11.2023

 

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