Arbeitsplatz ohne natürliche Beleuchtung braucht nicht zwingend ein Kontaktfenster
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob einer Restaurantbesitzerin eine Ausnahmebewilligung für einen Arbeitsplatz ohne Tageslicht zu Recht verweigert respektive ihr zu Recht mitgeteilt wurde, dass sie ein Kontaktfenster einzubauen habe.
Eine unfähige vorgesetzte Person allein ist noch kein Mobbing
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob ein "harter" Führungsstil einer vorgesetzten Person gegenüber einer hierarchisch unterstellten Person bereits die Voraussetzungen des Mobbing erfüllt hatte.
Falsche Zeiterfassung und verschleierndes Verhalten rechtfertigen fristlose Kündigung
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Vorinstanz eine Rechtsverletzung beging, indem es die Rechtzeitigkeit der fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestätigte.
Eröffnung der Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung
Am 1. Juli 2020 wurde vom Bundesrat die Vernehmlassung zur Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und der neuen Informationssystemeverordnung (ALV-IsV) eröffnet.
Vernehmlassungsverfahren EDI: Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV)
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Revision der aktuellen Bauarbeitenverordnung (BauAV) eröffnet, welche zuletzt im Jahre 2005 revidiert wurde und den heutigen Anforderungen im Baugewerbe nicht mehr entspricht.
Coronavirus: Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung eröffnet
Um die Arbeitslosenversicherung (ALV) zu unterstützen hat der Bundesrat am 1. Juli 2020 die Vernehmlassung zu den notwendigen Anpassungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
Betriebszulagen für selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung Anspruch auf Betriebszulagen haben.
Übergangsentschädigung nach Nichteignungsverfügung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil musste das Bundesgericht klären, welche Unfallversicherung für die Ausrichtung einer Übergangsentschädigung zuständig ist, wenn die versicherte Person im Zeitpunkt des Erlasses der Nichteignungsverfügung nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis steht.