Betriebszulagen für selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft
Betriebszulagen für selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft
Betriebszulagen für selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft keinen Anspruch auf Betriebszulagen zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung haben. Insbesondere liegt laut Bundesgericht keine geschlechtsbedingte Diskriminierung vor im Vergleich mit selbständig erwerbenden Personen, die Dienst leisten, da keine vergleichbaren Sachverhalte vorliegen. Zudem beruhe der fehlende Anspruch auf Betriebszulagen bei selbständig erwerbenden Frauen bei Mutterschaft dem klaren Willen des Gesetzgebers. Diesem – und nicht dem Gericht – obliege es, eine Betriebszulage auch in diesem Kontext zu schaffen, sofern er dies für erforderlich hält. Auf Ebene der Gesetzgebung wurde 2019 denn auch eine Motion «Betriebszulage bei Mutterschaftsentschädigung von Selbständigerwerbenden» angenommen und der Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Gesetzesgrundlage zu schaffen.
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