iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Ist französische Arbeitslosenentschädigung an Lohnforderung anzurechnen?

Rechtsprechung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Privates Individualarbeitsrecht

Ist französische Arbeitslosenentschädigung an Lohnforderung anzurechnen?

Französische Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind von den Lohnforderungen gegen die ehemalige Arbeitgeberin nicht in Abzug zu bringen.
iusNet AR-SVR 25.08.2022

Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht

Verlängerung und Änderung der Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft)

Am 15. August 2022 eröffnete das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) das Vernehmlassungsverfahren für die Verlängerung und Änderung der Verordnung über den NAV Hauswirtschaft. Die Vernehmlassungsfrist endet am Montag, 17. Oktober 2022.
iusNet AR-SVR 26.08.2022

Umgang mit Social Media-Aktivitäten von Mitarbeitenden

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht

Umgang mit Social Media-Aktivitäten von Mitarbeitenden

Dr. iur. Sara Licci , RA, nimmt den Entscheid, der eine gegen einen Sicherheitsbeamten der Kantonspolizei Genf ausgesprochene Kündigung infolge Hate Speech auf Facebook zum Gegenstand hatte, zum Anlass, einige Punkte zur Social Media-Nutzung im Betrieb zu erörtern. Schwierigkeiten bieten auch in diesem Zusammenhang die immer stärker verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeitsplatz und Privatbereich.
Sara Licci
iusNet AR-SVR 19.09.2022

Hat eine Bank ihren Angestellten im Kontext des US-Steuerstreits ausreichend geschützt?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Hat eine Bank ihren Angestellten im Kontext des US-Steuerstreits ausreichend geschützt?

Verhalten des leitenden Angestellten unterbricht den Kausalverlauf, weshalb die Arbeitgeberin nicht für das pflichtwidrige Verhalten einer ihrer Hilfspersonen haftet. Zudem waren weder das missbräuchliche Motiv der Kündigung noch die Voraussetzungen für den Auslagenersatz erstellt.
iusNet AR-SVR 19.09.2022

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