Konkurrenzverbot für einen Treuhänder ungültig
Konkurrenzverbot für einen Treuhänder ungültig
Konkurrenzverbot für einen Treuhänder ungültig
F. war seit der Gründung 1990 Geschäftsführer der G. AG, die dann 1999 von der H. AG übernommen wurde. F. wurde als Direktor angestellt und unterzeichnete ein Konkurrenzverbot. 2006 kündigte F. Nachdem F. das Unternehmen verliess, arbeiteten einige Kundinnen und Kunden witerhin mit ihm zusammen. 2010 wurde F. auf Zahlung einer Konventionalstrafe verklagt (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hatte erwogen, dass F. zu seinen Kundinnen und Kunden aufgrund der langjährigen Zusammenarbeit ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hatte, zwischen Kundinnen und Kundne vor und nach 1999 zu differenzieren gewesen wäre und die Höhe der Konventionalstrafe nicht substanziiert war, weshalb es die Klage abwies (E. 4.1).
Das Bundesgericht rekapitulierte seine Rechtsprechung zum Vertrauensverhältnis im Kontext von Art. 340 OR und betonte, dass wenn Kundinnen und Kunden den persönlichen Fähigkeiten der arbeitnehmenden Person mehr Bedeutung einräumen als der Identität der arbeitgebenden Person, ein potenzieller Schaden nicht einfach auf den Umstand zurückzuführen sei, dass die arbeitnehmende Person den Kundinnen- und Kundenstamm kenne (E. 4.2).
Man könne sich bzgl. F. nicht auf den...
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