Sie sind hier
Öffentliches Personalrecht
Öffentliches Personalrecht
Entlassung eines problematischen Stadtangestellten
Arbeitskollegen und Vorgesetzte eines Angestellten bei der Stadt Genf beklagten sich über sein unberechenbares und bedrohliches Verhalten. Seine Arbeitsleistungen hingegen waren genügend. Er selber beschwerte sich, dass er von einem Vorgesetzten sexuelle belästigt und gemobbt wurde. Organisatorische Massnahmen, um den Kontakt zu minimieren, führten auch nicht zu einer Besserung. Der Angestellte wurde schliesslich entlassen, wogegen er sich gerichtlich wehrte.
Öffentliches Personalrecht
Einreichung einer Beschwerde bei einer unzuständiger Behörde
Ein Gemeindeangestellter erfüllte die Erwartungen der Arbeitgeberin nur teilweise. Er unterschrieb ein entsprechendes Formular, worin er sich mit der Bewertung als einverstanden erklärte und neue Ziele gesetzt wurden. Da er die vereinbarten Ziele nicht erreichte, erhielt er keine Lohnerhöhung. Er erhob Beschwerde dagegen.
Öffentliches Personalrecht
Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung aber auf Entschädigung
Der Beschwerdeführer arbeitete beim Bundesamt für Statistik (BFS). Aufgrund eines Konfliktes mit seinen Vorgesetzten sollte er innerhalb des Amtes versetzt werden, was aber nicht möglich war. Im Rahmen eines Personalentwicklungsgespräches wurde seine Leistung als ungenügend bewertet.
Öffentliches Personalrecht
Armeeangehörige und Nebentätigkeiten
Ein Armeeangehöriger übte eine Nebentätigkeit aus, welche in Konflikt mit seiner Tätigkeit bei der Schweizer Armee führte.
Öffentliches Personalrecht
Neueinstufung eines Sportlehrers
Ein Sportlehrer im Kanton Genf profitierte aufgrund der anwendbaren Lohntabelle von jährlichen Lohnerhöhungen. Im Rahmen eines Neubewertungsverfahrens wurden die Lohntabellen angepasst und in der Folge davon wurde der Sportlehrer lohntechnisch tiefer eingestuft. Er wehrte sich gerichtlich gegen die neue Einstufung.
Öffentliches Personalrecht
Neueinstufung von Sportlehrpersonen
Der beschwerdeführende Verein setzt sich für die Förderung des Sports und des Sportunterrichts sowie die Interessen von Sportlehrpersonen ein. Die Lohneinstufung von Sportlehrpersonen im Sekundarbereich des Kantons Genf wurde überarbeitet. Der Verein klagte gegen diese neue Einstufung.
Öffentliches Personalrecht
Ein Polizist, der mit Schalterarbeiten betraut war, wurde abgemahnt, weil es ihm an Motivation, Engagement, Empathie und Verständnis mangle gegenüber den Leuten, die zum ihm an den Schalter kämen. Zudem sei er selbstgefällig und unkollegial. Es wurden konkrete Ziele mit ihm vereinbart, welche er nicht erreichte, was eine ordentlich Kündigung nach sich zog.
Öffentliches Personalrecht
Fehlverhalten eines Hilfslehrers
Ein Hilfslehrer an einer Schule wurde wegen wiederholtem Fehlverhalten entlassen, u.a. weil er unangebrachte Äusserungen im Plenum tätigte und E-Mails mit fragwürdigen Inhalten verschickte. Er klagte und machte eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit geltend.
Öffentliches Personalrecht
Fehlbarer Kantonsschullehrer
Ein Kantonsschullehrer wurde zuerst wegen unprofessionellen Verhaltens schriftlich ermahnt. Als das nichts nützte wurde er zu einem Gespräch mit dem Rektor zitiert. Daraufhin wurde im ordentlich gekündigt mit gleichzeitiger Freistellung. Der fehlbare Lehrer verlangte vor Gericht die Feststellung der Widerrechtlichkeit der Kündigung sowie eine Entschädigung.
Öffentliches Personalrecht
Einem Juristen beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichskeitsbeauftragten (EDÖB) wurde der "Verhaltenskodex Bundesverwaltung" ausgehändigt. Zu den Pflichten gehörte unter anderem, im Privatleben darauf zu achten, den guten Ruf, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundes nicht zu beeinträchtigen. Infolge diverser dem Juristen zugerechneter Auftritte im Internet und per E-Mail sandte ihm der EDÖB einen Verfügungsentwurf betreffend die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Im Begleitschreiben wurde er aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst.
Seiten