Der Beschwerdeführer war bei einer Gewerkschaft angestellt, als eine Mitarbeiterin seine Vorgesetzen darum bat, nicht mehr für ihn arbeiten zu müssen, da er sie per SMS sexuell belästigt habe. Einige Jahre nach diesem Vorfall erschien ein Artikel in der Presse, in dem ihm weitere Frauen der sexuellen Belästigung über Jahre hinweg bezichtigten. Daraufhin wurde eine interne Untersuchung eingeleitet.