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Entschädigung wegen sexueller Belästigung

Entschädigung wegen sexueller Belästigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Entschädigung wegen sexueller Belästigung

Die A. GmbH musste der B. eine Entschädigung wegen Diskriminierung durch sexuelle Belästigung eine Entschädigung bezahlen. Dagegen wehrte sie sich bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erwog, dass die Vorinstanz - vor dem Hintergrund der pauschal gehaltenen Behauptung - zu Recht darauf schloss, dass B. die Vorbringen der A. GmbH hinreichend bestritten hatte, als sie an der Hauptverhandlung ebenfalls pauschal erwiderte, dass sie die Ausführungen bestreite. B. übte zudem keinen unzulässigen Druck aus, als sie die gerichtliche Durchsetzung des vom Gesetz vorgesehenen Zeugnisanspruchs in Aussicht stellte. Am Vorliegen der behaupteten sexuellen Belästigung bestanden keine ernsthaften Zweifel. Die Ausführungen der A. GmbH genügten dem Rügeprinzip nicht (E. 3).

iusNet AR-SVR 01.02.2023

 

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