Vor bald zwanzig Jahren hat das Bundesgericht entschieden, dass Organisationen, welche Pflegekinder platzieren, danach die Pflegeeltern beraten und kontrollieren, sozialversicherungsrechtlich als Arbeitgebende abrechnungspflichtig sind.[fn]EVGer H 74/04 vom 8. Oktober 2004.[/fn] Mit dem Urteil vom 3. Januar 2024 liegt nun erstmals ein höchstrichterlicher zivilrechtlicher Entscheid vor, wonach der Vertrag zwischen einer Fremdplatzierungsorganisation und einer Tagesmutter als Arbeitsvertrag zu qualifizieren ist.