Das Bundesgericht äusserte sich in diesem in 5-er Besetzung ergangenen Entscheid dazu, welche Voraussetzungen an die Motivsubstitution im Beschwerdeverfahren anzulegen sind.
Die von der SGK-SR erarbeitete Vorlage wurde am 14.12.2017 vom Ständerat in leicht abgeänderter Form angenommen. Die Vorlage wird nun noch im Nationalrat behandelt werden.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat einen neuen Entwurf für einen Observationsartikel im ATSG verabschiedet.
Nachbesserung der Pflegefinanzierung (Art. 25a Abs. 5 KVG): Das Parlament regelt die Kostenverteilung zwischen dem Wohnkanton der versicherten Person und dem Standortkanton des Heims.