Die IV und andere Versicherungsträger sollen in Zukunft Instrumente und Werkzeuge zur Observation von Leistungsbezügern erhalten, die den Anforderungen des EGMR entsprechen und für deren Einsatz durch Abänderung des ATSG eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Der Ständerat hat die von der Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-SR) erarbeitete Vorlage in leicht abgeänderter Form mit 32 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung am 14. Dezember 2017 angenommen.