iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Revision

Ausgleichskassen müssen bzgl. Erwerbsersatz hinlänglich informieren

Rechtsprechung
Erwerbsersatz/Mutterschaftsversicherung
Obwohl die versicherte Person glaubhaft machen konnte, dass sie ohne Militärdienstpflicht eine Erwerbstätigkeit von längerer Dauer aufgenommen hätte, wurde sie den Erwerbstätigen nicht gleichgestellt. Weil aus der versicherten Person aus unterbliebener oder ungenügender Aufklärung kein Rechtsnachteil entstehen darf, kann die Bemessungsgrundlage nachträglich korrigiert werden.
iusNet AR-SVR 14.09.2022

Zu den Grundsätzen bei Neuanmeldung zum Leistungsbezug in der Invalidenversicherung

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil wiederholte das Bundesgericht die rechtsprechungsgemässen Grundsätze bei einer Neuanmeldung zum Leistungsbezug in der Invalidenversicherung.
iusNet AR-SVR 20.08.2020

Anforderungen an die Veränderung des Gesundheitszustands als Revisionsgrund

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine gesundheitliche Verbesserung einzig in somatischer Sicht im Rahmen einer Rentenrevision eine Veränderung des Rentenanspruchs bewirken könne, auch wenn die ursprüngliche Rentenzusprache allein aufgrund der psychischen Pathologie erfolgt war.
iusNet AR-SVR 27.01.2020

Spezifische Fragen rund um die revisionsweise Rentenerhöhung in der Unfallversicherung

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil beantwortete das Bundesgericht einerseits die Frage, auf welchen Zeitpunkt eine revisionsweise Rentenerhöhung wegen Verschlechterung des Gesundheitszustands vorzunehmen ist bei Versicherten, die keinen Rückfall erlitten haben und nicht an Spätfolgen leiden. Anderseits liess es die Frage offen, ob das Merkmal «Alter» in der obligatorischen Unfallversicherung grundsätzlich überhaupt einen Abzug vom Tabellenlohn rechtfertigen könne.
iusNet AR-SVR 19.09.2019

Inkrafttreten der Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen für die Überwachung von Versicherten am 1. Oktober 2019

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Sozialversicherungen dürfen ab dem 1. Oktober 2019 Observationen von Versicherten durchführen. Das Bundesgericht hat drei Beschwerden abgewiesen, die gegen die Volksabstimmung vom November 2018 eingereicht worden waren. Die angepassten Rechtsgrundlagen im ATSG und ATSV können anfangs Oktober in Kraft treten.
iusNet AR-SVR 02.09.2019

Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (18.029)

Die seit Längerem angestrebten Gesetzesänderungen sollen schärfere Massnahmen gegen Versicherungsmissbrauch ermöglichen und Optimierungen im System herbeiführen. Das Parlament hat dem Vorschlag in der Schlussabstimmung am letzten Tag der Sommersession zugestimmt.
iusNet AR-SVR 02.07.2019

IV-Rentenrevision: Revisionsnachweis; Verhältnis von medizinischer Abklärung, Wiedereingliederung, Rentenaufhebung und Weiterausrichtung der Rente

Kommentierung
Invalidenversicherung
Christian Haag kommentiert ein interessantes Urteil des Kantonsgerichts Luzern zu einem Revisionsverfahren und zur Wiedereingliederung einer versicherten Person mit langjährigem Rentenbezug. Er weist insbesondere darauf hin, welche Schwierigkeiten sich für die begutachtenden Fachpersonen und die rechtsanwendenden Behörden ergeben, wenn es darum geht, den Verlauf und die Entwicklung von langjährigen Krankheitsbildern zu beurteilen und gestützt darauf den Bestand und das Ausmass der Eingliederungsfähigkeit festzulegen.
Christian Haag
iusNet AR-SVR 14.12.2018

Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG

Kommentierung
Unfallversicherung
Sabine Baumann Wey kommentiert einen interessanten Fall aus dem Bereich der obligatorischen Unfallversicherung, in dem es um die Abgrenzung zwischen revisionsweiser Rentenabänderung nach Art. 17 ATSG und Wiedererwägung nach Art. 53 Abs. 2 UVG geht. In Anbetracht der Möglichkeit der substituierten Begründung einer zweifellosen Unrichtigkeit im wiedererwägungsrechtlichen Sinn erst im Gerichtsverfahren weist sie insbesondere darauf hin, dass die Rechtsvertretung eines Versicherten bei Prüfung einer Beschwerde gut beraten ist, unabhängig von der konkreten Begründung der Verwaltung stets sämtliche Abänderungsmöglichkeiten im Auge zu behalten.
Sabine Baumann Wey
iusNet AR-SVR 27.10.2018

Anpassung von Heilbehandlungsleistungen nach Festsetzung der Rente im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung

Rechtsprechung
Unfallversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass Heilbehandlungsleistungen, welche der Unfallversicherer einer versicherten Person gestützt auf Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG nach Festsetzung der Rente gewährt, weil diese zur Erhaltung ihrer Erwerbsfähigkeit dauernd der Behandlung und Pflege bedarf, nur unter den Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 2 ATSG (Revision) angepasst werden können.
iusNet AR-SVR 27.10.2018

Seiten