Der Gärtner von Martigny – Wiedereinstellungsanspruch bei gutheissendem Rückweisungsentscheid betreffend Kündigungsverfügung und Einfluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels auf die Gehaltsfortzahlung
Der Gärtner von Martigny – Wiedereinstellungsanspruch bei gutheissendem Rückweisungsentscheid betreffend Kündigungsverfügung und Einfluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels auf die Gehaltsfortzahlung
Der Gärtner von Martigny – Wiedereinstellungsanspruch bei gutheissendem Rückweisungsentscheid betreffend Kündigungsverfügung und Einfluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels auf die Gehaltsfortzahlung
A. war seit 1980 als Gärtner der Gemeinde Martigny tätig. 2018 wurde sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Da der Staatsrat der Ansicht war, dass die Kündigung auf keinem sachlichen Grund beruhte, unverhältnismässig gewesen sei und die Gemeinde das Recht auf Anhörung von A. verletzt habe, hob er diese Entscheidung auf und wies die Sache an die Gemeinde zurück, damit diese die Wiedereinstellung des Beschwerdeführers anordnet oder ihm eine Entschädigung im Sinne von Art. 66 des kantonalen Gesetzes vom 19. November 2010 über das Personal des Staates Wallis (kGPers; SGS/VS 172.2) zuspricht.
Die Gemeinde verweigerte die Wiedereinstellung und bot eine Entschädigung an, was A. nicht akzeptierte und letztinstanzlich mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten an das Bundesgericht gelangte und Gehaltsansprüche geltend machte.
A. stellte sich auf den Standpunkt, dass der Staatsrat mit der Aufhebung der Gemeindeverfügung die Kündigung aufgehoben habe. Daher sei das Arbeitsverhältnis zwischen der Gemeinde und ihm nicht zum 31. Dezember 2018 beendet worden, weshalb sein Gehaltsanspruch nach diesem Datum fortbestanden habe. Das Bundesgericht hielt fest, dass der...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.