iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Fürsorgepflicht

Relativierung der erhöhten Fürsorgepflicht für langjährige Arbeitnehmende

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht relativiert seine "apodiktische" Rechtsprechung zur erhöhten Fürsorgepflicht von Arbeitgebenden betreffend ihre langjährigen Arbeitnehmenden. Es sei eine Gesamtwürdigung aller Umstände vorzunehmen, vorliegend die höhere leitende Tätigkeit des Arbeitnehmers.
iusNet AR-SVR 10.08.2021

Das Bundesstrafgericht verletzt seine Fürsorgepflicht, indem es die Kostengutsprache einer Richterin für Verfahrens- und Parteikosten ablehnt

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die ablehnende Kostengutsprache des Bundesstrafgerichtes zu überprüfen, das die Übernahme von Verfahrens- und Parteikosten einer Bundesstrafrichterin ablehnte, die in den Medien zu Unrecht der Amtsgeheimnisverletzung beschuldigt und vom (damaligen) Bundesgerichtspräsidenten beleidigt worden war.
iusNet AR-SVR 23.04.2021

Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht stellte im vorliegenden Urteil fest, dass die Vorinstanz die Arbeitgeberin zu Recht zu einer Entschädigung aufgrund der Verletzung von Fürsorgepflichten nach Art. 328 OR im Zusammenhang mit Art. 3 GlG verpflichtet und dabei die Verfahrensgrundsätze nicht verletzt hat. Es spiele keine Rolle, dass die gesendeten Nachrichten keine sexuelle Konnotation aufweisen, wenn der Kontext, in dem der Austausch stattgefunden hat, ausreichend aussagekräftig ist.
iusNet AR-SVR 11.10.2019

Keine Umplatzierung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich - ordentliche Kündigung

Rechtsprechung
Arbeitsschutzrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Arbeitgeberin ist dazu verpflichtet, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen und eine am Arbeitsplatz entstandene Gesundheitsbeeinträchtigung nicht zu verschlechtern. Wenn sie dies aber getan hat und für einen während Jahren gesundheitlich beeinträchtigten Mitarbeiter versucht hat, Alternativen zu suchen, ist die ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, weil im Betrieb keine geeignete Tätigkeit gefunden werden kann.
iusNet AR-SVR 19.05.2019

Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin bei betriebsinternen Konflikten

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Aufgrund ihrer Fürsorgepflicht hat die Arbeitgeberin bei Konflikten zwischen Arbeitskollegen angemessene Massnahmen zum Schutz ihrer Persönlichkeit zu ergreifen. Genügen gutes Zureden und Abmahnen der Streitparteien nicht, muss die Arbeitgeberin zumutbare Lösungen bieten, wie beispielsweise eine Versetzung eines der Arbeitnehmer. Wird einem infolge körperlicher Auseinandersetzung verletzten Arbeitnehmer gekündigt, nachdem ihm signalisiert wurde, dass beide Streitparteien weiterbeschäftigt werden sollen und er um derartige Massnahmen gebeten hatte, liegt eine Rachekündigung vor. Dies gilt auch, wenn die Kündigung nicht unmittelbar nach der entsprechenden Bitte ausgesprochen wurde.
iusNet AR-SVR 21.03.2019

Stresshaftung im öffentlichen Personalrecht (A_4147/2016)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Fürsorgepflicht und krankmachende Arbeitsbedingungen im öffentlichen Personalrecht. Bei der Frage, ob das Unterlassen von erforderlichen Schutzmassnahmen aufgrund (des hier analog geltenden) Art. 328 OR widerrechtlich erfolgt sei, räumte des Gericht den Arbeitgebenden einen «nicht unerheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum» ein. Eigenverantwortung der Angestellten.
iusNet AR-SVR 13.09.2017

Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen

Kommentierung
Öffentliches Personalrecht
Es gibt wenig Urteile zur Haftung für krankmachende Arbeitsbedingungen. Umso bedeutsamer sind aus Sicht der psychischen Gesundheitsprävention einige Erwägungen in diesem Urteil. Der Entscheid irritiert jedoch, weil der Eindruck entsteht, Haftung spiele effektiv erst bei der Verletzung einer erhöhten Fürsorgepflicht eine Rolle. Eine kritische Würdigung des Entscheids ist daher angezeigt.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 13.09.2017

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