Nachvertragliche Fürsorgepflicht missachtet
Nachvertragliche Fürsorgepflicht missachtet
Nachvertragliche Fürsorgepflicht missachtet
Die A. GmbH und B. standen in einem Arbeitsverhältnis, das dann durch die A. GmbH aufgelöst wurde. B. wurde nach einer kurzen Zeit der Arbeitslosigkeit von der C. AG unbefristet angestellt. Die Arbeitgeberinbescheinigung der A. GmbH hatte für B. insgesamt 24,8 Einstelltage zur Folge. Die C. AG kündigte den Arbeitsvertrag mit B. und gab an, dass der Entscheid eng mit einem Anruf zusammenhänge, der von dessen ehemaliger Arbeitgeberin eingegangen sei und in dem sie ihm dringend davon abriet, mit B. zusammenzuarbeiten. A. verklagt die B. GmbH auf Bezahlung von CHF 30'000 zzgl. Zins, die sich aus CHF 10'936.45 für die 24,8 Einstelltage, CHF 8'833 Lohn, CHF 2'944.45 als anteiliger 13. Monatslohn sowie CHF 7'285.80 für die Differenz zwischen dem versicherten Bruttoverdienst und der über 17 Monate kumulierten Arbeitslosenentschädigung. Die kantonalen Gerichte schützten die Forderungen (Sachverhalt).
Das Bundesgericht erinnerte...
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