Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis
Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis
Sexuelle Belästigung im Arbeitsverhältnis
Die Angestellte B. verklagte ihre Arbeitgeberin A. Sàrl u.a. wegen sexueller Belästigung durch den Vorgesetzten und bekam aufgrund der Verletzung von Fürsorgepflichten der Arbeitgeberin nach Art. 328 OR im Zusammenhang mit Art. 3 GlG eine Entschädigung zugesprochen. Das Kantonsgericht Waadt wies die dagegen eingelegte Berufung der Arbeitgeberin ab. Vor dem Bundesgericht rügte die Arbeitgeberin u.a. die Verletzung von Art. 8 ZGB, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 9 BV sowie eine falsche Anwendung von Art. 328 und Art. 3 GlG.
Das Bundesgericht hielt fest, dass es eine Frage der Beweiswürdigung sei, ob im konkreten Sachverhalt der vom Bundesrecht geforderte Grad an Sicherheit oder Plausibilität i.S.v. Art. 8 ZGB erreicht wird. Die Vorinstanzen hätten keinen ernsthaften Grund gehabt, daran zu zweifeln, dass die SMS und E-Mail Nachrichten mit entsprechenden Inhalten vom Vorgesetzten H.K. (Geschäftsführer und Direktor) der A. Sàrl an die Angestellte B. geschickt wurden und dass dieser mehrfach versucht hat, B. über ihre Mobiltelefonnummer zu erreichen. Es liege weiter keine willkürliche Beweiswürdigung vor, da aus diesen Nachrichten hervorgeht, dass der Vorgesetzte nicht nur...
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