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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Stichwortverzeichnis > Entschädigung Für Missbräuchliche Kündigung

Entschädigung für missbräuchliche Kündigung

Entschädigung nach fristloser Entlassung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdegegnerin wurde von der Beschwerdeführerin fristlos entlassen, nachdem sie voll arbeitsunfähig geworden war. Die Beschwerdeführerin wurde von der Vorinstanz verurteilt, der Beschwerdegegnerin ausstehende Lohnforderungen nachzuzahlen sowie sie wegen ungerechtfertigter Kündigung zu entschädigen. Die Beschwerdeführerin beanstandete die Höhe der Entschädigung.
iusNet AR-SVR 21.10.2024

Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung aber auf Entschädigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Der Beschwerdeführer arbeitete beim Bundesamt für Statistik (BFS). Aufgrund eines Konfliktes mit seinen Vorgesetzten sollte er innerhalb des Amtes versetzt werden, was aber nicht möglich war. Im Rahmen eines Personalentwicklungsgespräches wurde seine Leistung als ungenügend bewertet.
iusNet AR-SVR 01.05.2024

Entschädigungen wegen missbräuchlicher Kündigung sind steuerbefreit

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Kommentar zu BGer-Urteil 2C_546/2021 vom 31. Oktober 2022 (zur Publikation vorgesehen)

Das Bundesgericht hat einen Entscheid zur Steuerunterstellung von Entschädigungen bei missbräuchlichen Kündigungen gefällt. Bemerkenswert daran ist für Rechtsanwalt Dr. iur. Gregori Werder und Rechtsanwalt MLaw Andreas Mikos aber vor allem, dass offenbar alle vergleichsweise geleistete Zahlungen als steuerbefreit erachtet werden, sofern sich deren Entschädigungscharakter wegen Missbräuchlichkeit aus den Umständen ergibt. Zu bedenken sind ausserdem die damit einhergehenden Auswirkungen auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht.
Gregori Werder
Andreas Mikos
iusNet AR-SVR 14.12.2022

Entschädigung für missbräuchliche Kündigung ist steuerfrei

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Die von der Arbeitgeberin an die Arbeitnehmerin bezahlte Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung ist steuerfrei. Die Entschädigung hat überwiegend den Charakter einer Genugtuungszahlung und zählt damit insgesamt zu den steuerfreien Einkünften.
iusNet AR-SVR 29.11.2022

Die Rechtsnatur der Entschädigung bei missbräuchlichen Kündigungen nach Art. 336a OR und ihr Verhältnis zu Art. 49 OR

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Das BGer Urteil 4A_482/2017 vom 17. Juli 2018 zeigt einmal mehr, welche Herausforderungen das Bundesgericht an den Genugtuungsanspruch infolge von Persönlichkeitsverletzungen nach Art. 49 OR bei missbräuchlichen Kündigungen stellt.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 23.09.2018