«Grenzgängerstatus» und «Alter» als Kriterien für einen Tabellenlohnabzug
«Grenzgängerstatus» und «Alter» als Kriterien für einen Tabellenlohnabzug
«Grenzgängerstatus» und «Alter» als Kriterien für einen Tabellenlohnabzug
Zum Kriterium «Grenzgängerstatus» führte das Bundesgericht an, dass der Abzug stets unter Würdigung der Umstände im Einzelfall gesamthaft zu schätzen sei. Allein aufgrund einer statistischen Unterdurchschnittlichkeit kann das Abzugskriterium des Grenzgängerstatus nicht begründet werden. Im konkreten Fall verfügte der Versicherte gemäss Bundesgericht über eine langjährige Vertrautheit mit einem Arbeitsplatz in der Schweiz. Sein Einkommen vor Eintritt der Invalidität habe durchwegs branchenüblichen Ansätzen entsprochen. Zu keinem Zeitpunkt habe er in seiner Tätigkeit einen unterdurchschnittlichen Lohn gewärtigen müssen und es bestehe kein Grund zur Annahme, dass er als Grenzgänger nach Eintritt seiner Behinderung hinsichtlich der Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten gegenüber dem Personenkreis, auf dem die statistische Lohnerhebung zur Ermittlung des Invalideneinkommens basiert, wesentlich benachteiligt wäre. Es sei deshalb nicht einzusehen, weshalb sich die Staatsangehörigkeit und der Grenzgängerstatus im konkreten Fall unvorteilhaft auswirken sollten.
Auch in Bezug auf das Kriterium «Alter» betonte das Bundesgericht, dass die lohnwirksamen Nachteile des...
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