iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Grenzgänger

Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland kein wichtiger Grund für fristlose Kündigung

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Der fristlosen Kündigung einer Arbeitnehmerin, die zwischenzeitlich zur Grenzgängerin geworden war, mit der Begründung, ihre Arbeitsbewilligung sei abgelaufen, fehlte es im vorliegenden Fall an einem wichtigen Grund.
iusNet AR-SVR 07.06.2022

Unechte Grenzgänger müssen nicht in der Schweiz wohnen, um Leistungen der ALV zu beziehen

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
Weil unechte Grenzgänger nicht in der Schweiz wohnen müssen, erhalten sie Leistungen der Arbeitslosenversicherung.
iusNet AR-SVR 08.03.2022

«Grenzgängerstatus» und «Alter» als Kriterien für einen Tabellenlohnabzug

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Kriterien «Grenzgängerstatus» und «Alter» in gewissen Konstellationen immer einen leidensbedingten Abzug vom statistischen Tabellenlohn rechtfertigen.
iusNet AR-SVR 24.01.2020

Eingliederungsmassnahmen für Kinder von Grenzgängern? (9C_773/2016, zur Publikation bestimmt)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Hat ein in Frankreich lebendes Kind eines französischen Grenzgängers Anspruch auf eine erstmalige berufliche Ausbildung in der Schweiz (Art. 16 IVG)? Nein. Weder das interne Recht noch die VO 883/2004 sehen einen solchen Anspruch vor. Auch das Diskriminierungsverbot (Art. 4 VO 883/2004) erfordert keine abweichende Beurteilung. Der Anspruch von nicht versicherten Personen unter 20 Jahren auf eine erstmalige berufliche Ausbildung zulasten der IV ist auf (Ausnahme-)Situationen einzuschränken, in denen diese Personen keinen Zugang zum Schweizer Sozialversicherungssystem oder zum Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaates haben.
iusNet AR-SVR 06.02.2018

Grenzgänger und Taggeldanspruch in der ALV (8C_186/2017)

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung
Übersicht über die Rechtsprechung zum Taggeldanspruch von echten und unechten Grenzgängern nach dem AVIG und dem FZA: Eine vollarbeitslose Person erhält die Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates, kann sich aber – optional – der Arbeitsvermittlung am Erwerbsort zur Verfügung stellen (Art. 65 VO 883/2004). Unerheblich ist, ob es sich um einen echten Grenzgänger (Tages- und Wochenendpendler) oder um einen unechten Grenzgänger handelt.
iusNet AR-SVR 26.09.2017