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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Sistierung des Verfahrens, wenn Ansprüche auch adhäsionsweise im Strafverfahren eingebracht worden sind
Forderungen können verrechnungsweise geltend gemacht werden, wenn die Forderung Gegenstand einer Klage in einem anderen Prozess ist. Deshalb entsteht auch kein nicht leicht wiedergutzumachender Nachteil, wenn das arbeitsgerichtliche Verfahren nicht sistiert wird, bis das Strafverfahren abgeschlossen ist, in dem die Forderung adhäsionsweise eingebracht worden ist.
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitnehmer fordert Massnahmen des Persönlichkeitsschutzes, und wird entlassen
Die kantonalen Instanzen stellten eine körperliche Auseinandersetzung fest und bejahten das Recht auf Massnahmen des Persönlichkeitsschutzes, weshalb die Kündigung missbräuchlich war, insbesondere weil der Kausalzusammenhang zwischen den wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Kündigung nicht erstellt war.
Privates Individualarbeitsrecht
Was muss man am Vorstellungsgespräch offenbaren?
Um die Konturen der Offenbarungspflicht im Vorstellungsgespräch bestimmen zu können, ist die Beweisverfügung zulässig, mit der das Arbeitsgericht die Strafverfahrensakten einsehen und eine Zeugin einvernehmen möchte.
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hiess eine Beschwerde gut, weil die Vorinstanz die Berufung überspitzt formalistisch beurteilt hatte.
Privates Individualarbeitsrecht
Der Koch des Botschafters nicht von Gerichtsbarkeitsimmunität erfasst
Arbeitsgericht ist für untergeordnete Angestellte eines ausländischen Staats grundsätzlich zuständig.
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Fristlose Kündigung wurde zurückgenommen
Weil der Arbeitgeberin die spätere ordentliche vor der fristlosen Kündigung zur Kenntnis gelangt war, galt die frühere (fristlose) Kündigung als widerrufen.
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Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich
Weil die Arbeitgeberin nach Mobbing am Arbeitsplatz ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam, war die Qualifikation der Kündigung kurz nach Ablauf der Sperrfrist als missbräuchlich nicht zu beanstanden.
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Einzelfallbetrachtung bei Alterskündigung
Die Freistellung ist rechtlich zulässig und nicht per se persönlichkeitsverletzend. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass man sich nicht mehr von Arbeitskolleginnen und -kollegen verabschieden kann.
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Einordnung als Gratifikation nicht zu beanstanden
Die Einordnung als Gratifkation durch die Vorinstanzen wurde vom Bundesgericht nicht beanstandet.
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Beschwerde wird nicht in Berufung umgewandelt
Weil es der Gewerkschaft als professionelle Vertretung bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt möglich gewesen wäre, das richtige Rechtsmittel zu ergreifen, wurde eine Bescherde zurecht nicht in eine Berufung umgewandelt.
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