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Dem CEO nicht den nötigen Freiraum gewährt: Kündigung missbräuchlich

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Dem CEO nicht den nötigen Freiraum gewährt: Kündigung missbräuchlich

Weil die Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Vorfeld der Kündigung verletzt worden war und die Arbeitgeberin keine Massnahmen ergriffen hatte, um den Konflikt zu bereinigen, war die Kündigung aus vorgeschobenen Gründen missbräuchlich, weshalb sie mit sechs Monatslöhnen zu entschädigen war. Massnahmen waren vor allem deshalb angezeigt, weil der Konflikt durch ungebührliches Verhalten eines Verwaltungsrates der Arbeitgeberin hervorgerufen wurde.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Bei schlechter Stimmung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen?

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Bei schlechter Stimmung Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen?

Aus dem subjektiven Empfinden der arbeitnehmenden Person ergibt sich noch keine objektive Schwere und nichts zur Kausalität zwischen dem angeblichen Konflikt und der Kündigung. Missbräuchlich der Kündigung wurde verneint.
iusNet AR-SVR 23.03.2023

Ferienanteil im laufenden Lohn bei Vollzeitanstellung (Präzisierung der Rechtsprechung)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Ferienanteil im laufenden Lohn bei Vollzeitanstellung (Präzisierung der Rechtsprechung)

Bei einer Vollzeitbeschäftigung bei derselben Arbeitgeberin ist eine ausnahmsweise Abgeltung des Ferienlohnanspruchs aufgrund monatlicher Schwankungen des geschuldeten Lohnes ausgeschlossen. Die in der Rechtsprechung angeführten praktischen Schwierigkeiten infolge unregelmässiger Arbeitszeiten entfallen bei Vollzeitbeschäftigung als Rechtfertigung, weil mit Blick auf die heute zur Verfügung stehenden Softwareangebote und Zeiterfassungssysteme die Berechnung des Ferienlohns als zumutbar erscheint.
iusNet AR-SVR 02.03.2023

Kostenverlegung der oberen kantonalen Instanz, wenn untere unzuständig war

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Kostenverlegung der oberen kantonalen Instanz, wenn untere unzuständig war

Der Antrag "unter Kostenfolge" darf nicht zu starr interpretiert werden. Im Berufungsverfahren müssen daher die Kosten- und die Entschädigungsfolgen des erst- und des zweitinstanzlichen Verfahrens verlegt werden.
iusNet AR-SVR 23.01.2023

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