Bei der Anerkennung von Diplomen den Durchblick bewahren (2C_472/2017)
In Anwendung von Art. 9 FZA sowie Anhang III FZA wäre das Diplom eines österreichischen Augenoptikers der Vergleichbarkeitsprüfung durch das SBFI zu unterziehen gewesen.
Beginn der Arbeitszeit von Handwerkern (4A_376/2017)
Die falsche Auskunft der Paritätischen Kommission zum Gesamtarbeitsvertrag schützt nicht vor Forderungen auf Nachzahlungen von Überstunden des Arbeitnehmers.
Drittauszahlung von Familienzulagen (8C_464/2017, zur Publikation bestimmt)
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen eine Drittauszahlung von Familienzulagen (Art. 9 FamZG) möglich ist. Genügt die Nichtweiterleitung der Familienzulagen an den sorgeberechtigten Elternteil?
Auch nach 15 Jahren Anstellung können abschätzige Bemerkungen über einen Vorgesetzten in einem auf Onlineportalen geposteten Film ein genügender Anlass für eine fristlose Kündigung sein.