Keine Umplatzierung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich - ordentliche Kündigung
Keine Umplatzierung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich - ordentliche Kündigung
Keine Umplatzierung wegen gesundheitlicher Beeinträchtigung möglich - ordentliche Kündigung
Seit dem Jahr 1984 arbeitete der Beschwerdeführer bei der Beschwerdegegnerin, bzw. ihrer Vorgängergesellschaft, als Gepäckkontrolleur bei der Gepäcksortieranlage am Flughafen. Im Jahr 1993 wurde er zum Maschinenchef befördert. Ab 2007 erlitt der Beschwerdeführer schwerwiegende Rückenprobleme, die bis zur Kündigung durch die Arbeitgeberin am 30. Mai 2013 und darüber hinaus andauerten. Diese Rückenbeschwerden hatten widerholt zur 50% Arbeitsunfähigkeit geführt. Zwischen dem 19. Mai 2012 und 30. Mai 2013 war der Beschwerdeführer zu 100% arbeitsunfähig. Die Arbeitgeberin begründete die Kündigung damit, dass es keine Möglichkeit gibt, dem Arbeitnehmer eine geeignete Arbeit zuzuteilen.
Der Beschwerdeführer beanstandet unter anderem die Kündigung sowie die Ansicht der Arbeitgeberin, er hätte die bei Austritt ausstehenden Ferien trotz Rückenbeschwerden beziehen können.
Seit Auftreten der Rückenprobleme hatte die Arbeitgeberin über die Vertrauensperson am Arbeitsplatz verschiedene Gespräche mit dem Arbeitnehmer geführt, ihn dazu animiert, sich mit seinem Arzt in Verbindung zu setzen, sich mit der IV in Verbindung gesetzt sowie den Kontakt zum Vertrauensarzt hergestellt;...
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