Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen (9C_305/2017, zur Publikation bestimmt)
Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen (9C_305/2017, zur Publikation bestimmt)
Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen (9C_305/2017, zur Publikation bestimmt)
Die 2005 geborene B. litt seit Geburt an einem schweren Herzfehler (Geburtsgebrechen). Sie wurde seit 2006 von der Kinderspitex zu Hause betreut. Die IV verfügte jeweils eine entsprechende Kostengutsprache. Strittig zwar zwischen den Eltern von B. und der Einwohnergemeinde die Höhe des für die Pflegeleistungen zu vergütenden Gemeindebeitrages.
In einem ersten Verfahren, das bis vor Bundesgericht führte (2C_128/2010), wurde die Gemeinde verpflichtet, die effektiv geleisteten Pflegestunden, jedoch maximal im von der IV verfügten Umfang, zu einem Stundenansatz von CHF 37.80 zu vergüten.
Daraufhin schlossen die Einwohnergemeinde und die Kinderspitex eine Leistungsvereinbarung ab. Gemäss Vereinbarung konnte die Kinderspitex auch «Drittstellen» mit der Ausführung ihres...
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