Kommunale Finanzierungszuständigkeit bei der Restkostenfinanzierung nach Art. 25a Abs. 5 KVG im Kanton Zürich: Zuständigkeit der letzten Wohnsitzgemeinde der betroffenen Person oder der Standortgemeinde des Pflegeheims?
Im vorliegenden Urteil hatte sich das Bundesgericht zur Auslegung einer Leistungsvereinbarung betreffend die kantonale bzw. kommunale Restkostenfinanzierung von IV-pflichtigen Pflegeleistungen zu äussern.