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Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe
Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt die Eckpunkte der geplanten Änderung der ArGV 2 dar, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, und beleuchtet diese kritisch. Mit der Änderung der ArGV 2 soll das Jahresarbeitszeitmodell in Dienstleistungsbetrieben (Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- oder Kommunikationsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand) unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich vereinbart werden dürfen.
Privates Individualarbeitsrecht
Die Corona-Pandemie hat viele Betriebe damit konfrontiert, dass sie am Arbeitsplatz Verantwortung für die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden haben. Vielen scheint nicht bewusst zu sein, dass das eine rechtliche Pflicht ist und nicht in ihrem Belieben steht. RAin Dr. iur. Sabine Steiger-Sackmann lässt die vergangenen Monate mit Blick auf die Massnahmen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz Revue passieren und erinnert die Arbeitgebenden daran, dass die Gesundheitsschutzpflichten nicht nur zu Pandemie-Zeiten gelten.
Privates Individualarbeitsrecht
UberPop-Fahrer wird in der Waadt als Arbeitnehmer qualifiziert
In seinem Entscheid befasst sich Tribunal cantonal du Canton de Vaud mit der brisanten Frage, ob UberPop-Fahrerinnen und -Fahrer in einem Subordinationsverhältnis stehen und ob sie über die AGB auf den arbeitsrechtlich zwingenden Gerichtsstand am Wohnsitz oder Sitz der beklagten Partei oder an dem Ort, an dem sie gewöhnlich die Arbeit verrichten, verzichten können. Eylem Demir fasst die Erwägungen des Tribunal cantonal du Canton de Vaud zusammen und ordnet diese kurz ein.
Privates Individualarbeitsrecht
Auslagenersatz im Homeoffice
Rechtsanwältin lic. iur. Sharon Spring LL.M. nimmt das medial in den Fokus gerückte Urteil 4A_533/2018 zum Anlass, um zu diskutieren, ob nun tatsächlich jeder Arbeitnehmende, der (insbesondere in der Corona-Pandemie) von zu Hause arbeitet, Anspruch auf Bereitstellung der Homeoffice-Arbeitsmittel und/oder Erstattung seiner Auslagen durch die Arbeitgeberin hat.
Privates Individualarbeitsrecht
Lohnzahlungspflicht während der Coronapandemie
Die rigorosen Massnahmen des Bundesrates zur Bekämpfung der Coronapandemie führen unvermeidlich zu Leistungsstörungen des Arbeitsvertrages in verschiedenen Branchen. Entscheidend für die Fortzahlung der Löhne ist jeweils, ob das Ereignis, das die Arbeitsverhinderung verursacht, in die Risikosphäre der arbeitgebenden oder der arbeitnehmenden Person fällt. Der persönliche Verhinderungsgrund der arbeitnehmenden Person ist folglich in jedem Einzelfall von den betrieblichen und überpersönlichen (objektiven) abzugrenzen. Die Natur der Ursache und die Umstände entscheiden darüber, ob ein Anspruch auf Lohn oder Lohnfortzahlung besteht oder ob sich der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn» verwirklicht. In Auseinandersetzung mit dem heutigen Meinungsstand führt der Autor des Beitrags insbesondere Argumente ins Feld, weshalb auch ausserordentliche Lagen wie die Coronapandemie dem betrieblichen Risiko zuzuordnen sind.
Privates Individualarbeitsrecht
Anzeigepflicht bei Krankentaggeldversicherungen
Entsprechend konstanter Rechtsprechung des Bundesgerichts wird bei verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 6 Abs. 3 VVG der Kausalitätsbegriff zwischen verschwiegener und aktueller Krankheit weit gefasst. Bei verschwiegenem rezidivierendem Burnout-Syndrom und erneutem Burnout wurde die Rückerstattungspflicht der Leistungen bejaht.
Privates Individualarbeitsrecht
Ein Unternehmen foutierte sich jahrelang um die Gesundheit seiner Mitarbeitenden. Die Kündigung des in der Folge erkrankten Arbeitnehmers ist aber nur dann missbräuchlich, wenn er den Beweis erbringt, dass seine Arbeitgeberin wusste, dass die Krankheit durch ihre Fürsorgepflichtverletzung hervorgerufen wurde. Wie kommt es zu einem solch eigenartigen Entscheid?
Privates Individualarbeitsrecht
Einkäufe durch Testkunden und unsinnige Zielvorgaben
Wenn der Arbeitnehmer einen Grund für eine Kündigung setzt, kann dies zu Sanktionen durch die Arbeitslosenversicherung in Form von Einstelltagen führen. Die Einstufung des Verschuldens des Arbeitnehmers durch die Arbeitslosenkasse hat jedoch auf die Einschätzung der Zivilgerichte über die Zulässigkeit der fristlosen Kündigung keinen Einfluss.
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Arbeitsschutzrecht
Arbeitszeit bei Dienstreisen ins Ausland
Gemäss BGE 139 III 411 ist das Arbeitsgesetz nicht anwendbar, wenn ein in der Schweiz gelegener Betrieb einen Arbeitnehmer für längere Zeit im Ausland beschäftigt. Unklar und in BGE 4A_403/2018 vom 11. März 2019 offengelassen ist die Frage, wie es sich bei Beschäftigungen von kurzer Dauer, namentlich Dienstreisen, im Ausland verhält.
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Für die Schwellenwerte massgebende Kündigungen
Zur Bestimmung der Schwellenwerte, welche eine Sozialplanpflicht auslösen, kann in den meisten Punkten auf die Definitionen für die Schwellenwerte bei Massenentlassung zurückgegriffen werden.
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