Fehler in der Arbeitszeiterfassung
Fehler in der Arbeitszeiterfassung
Fehler in der Arbeitszeiterfassung
Nach der letzten Erhöhung des Beschäftigungsgrades eines in Teilzeit angestellten Arbeitnehmers wurde die Sollarbeitszeit im Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin versehentlich nicht angepasst und der Arbeitnehmer erbrachte die vereinbarte Sollarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche nicht. Unabhängig davon erhielt er von der Arbeitgeberin den Lohn für ein Arbeitspensum von 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitgeberin bemerkte den Fehler im Zeiterfassungssystem, worauf sie den Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch aufbot. Anlässlich dieses Gesprächs gab dieser zu, seit einiger Zeit vom Fehler im Zeiterfassungssystem gewusst zu haben. Daraufhin kündigte die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer fristlos.
Die Beschwerdeführerin beanstandet, dass die...
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