iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Arbeitszeiterfassung

Arbeitszeitbelege für Kurzarbeitsentschädigung

Rechtsprechung
Arbeitslosenversicherung

8C_306/2023 (zur Publikation vorgesehen)

Eine AG handelt mit Neu- und Occasionswagen und betreibt eine Autowerkstätte für Service und Reparaturarbeiten. Sie bezog für ihre Mitarbeitenden während der Covid-19-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung. Nach einer Arbeitgeberkontrolle vom 24. März 2021 forderte das SECO unrechtmässig bezogene Versicherungsleistungen zurück.
iusNet AR-SVR 02.04.2024

Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Dienstleistungsbetriebe werden flexibilisiert

Gesetzgebung
Arbeitsschutzrecht
Der Bundesrat beschloss am 10. Mai 2023 die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für ausgewählte Betriebe zu lockern. Die Änderung wird per 1. Juli 2023 mit der angepassten Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) in Kraft treten.
iusMail AR-SVR 25.05.2023

Jahresarbeitszeitmodell für Dienstleistungsbetriebe

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht

Gedanken zur Änderung der ArGV 2

Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt die Eckpunkte der geplanten Änderung der ArGV 2 dar, die zurzeit in der Vernehmlassung ist, und beleuchtet diese kritisch. Mit der Änderung der ArGV 2 soll das Jahresarbeitszeitmodell in Dienstleistungsbetrieben (Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- oder Kommunikationsberatung, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand) unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich vereinbart werden dürfen.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 08.06.2021

Die Pflicht in der EU zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht

C-55/18

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

EuGH C-55/18

Der EuGH kam zum Schluss, dass es ohne eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeitmessung nicht möglich sei, die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden und die Anzahl der Überstunden objektiv und zuverlässig zu bestimmen, weshalb eine solche notwendig sein müsse.
iusNet AR-SVR 17.09.2020

Umfassende Aufzeichnung der Arbeitszeit

Rechtsprechung
Internationales Arbeitsrecht

C‑55/18, ECLI:EU:C:2019:87

Der EuGH verlangt vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz, dass Unternehmen in der EU die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmenden genau erfassen. Dies gilt unabhängig von der Tätigkeit gleichermassen für Büroangestellte, Aussendienstmitarbeiter und für Personen, die im Home-Office tätig sind. Die Vorgaben ähneln denjenigen des schweizerischen ArG.
iusNet AR-SVR 16.05.2019