Das Bundesgericht wies die Beschwerde einer AG ab, die Aufbau und Betrieb einer Plattform für den Austausch von Daten, Dienstleistungen und Waren bezweckt. Sie kündigte einem Arbeitnehmer – dem Beschwerdegegner – per sofort aus wichtigem Grund, nachdem sie ihm bereits ordentlich gekündigt hatte. Dieser klagte erfolgreich auf Gehaltsnachzahlungen und Entschädigung inkl. Zins.