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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Stichwortverzeichnis > Kündigung Wegen Unbefriedigendem Verhalten

Kündigung wegen unbefriedigendem Verhalten

Unprofessionelles und aggressives Verhalten am Arbeitsplatz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Der Beschwerdeführer A. arbeitete seit März 2020, erst in einem befristeten, dann in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, beim Spital B. Dabei verhielt sich A. teils unprofessionell und aggressiv gegenüber Kollegen und Vorgesetzten. Hinzu kamen Fälle von unpünktlichem Erscheinen und verschiedene Kommunikationsproblematiken. Daher löste die Arbeitgeberin B. am 20. Dezember 2022 das Arbeitsverhältnis mit A. fristgerecht per 31. März 2023 auf.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Das Verfahren der Kündigung wegen mangelhafter Leistung oder unbefriedigenden Verhaltens im öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses beim Kanton Zürich setzt einen sachlich zureichenden Grund voraus und sie darf nicht missbräuchlich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts sein. Ein sachlicher Grund liegt u.a. bei mangelhafter Leistung oder unbefriedigendem Verhalten vor. Der Beitrag basiert auf den Rechtsgrundlagen des Personalrechts des Kantons Zürich. Die Frage der Verhältnismässigkeit einer Kündigung sowie der Einhaltung der Verfahrensgarantien und die dadurch bestehenden Herausforderungen, stellen sich in vergleichbarer Weise in allen öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 20.09.2023

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

8C_385/2022

Ein Lehrer der Kantonsschule Schaffhausen weigerte sich, die Weisung der Arbeitgeberin zu befolgen und einen Schüler, der erklärte, er sei «trans» und ein Junge, nur noch mit seinem neu gewählten (männlichen) Rufnamen und nicht mehr mit dem (weiblichen) Geburtsnamen anzusprechen (E. 5.1.2).
iusNet AR-SVR 10.07.2023

Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht
Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert. Die Änderungen greifen in wesentliche Bereiche des Anstellungsverhältnisses ein und schaffen für die Praxis neue Herausforderungen.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 14.03.2023