In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil äusserte sich das Bundesgericht zur Frage, ob unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit die Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für eine Spitalbehandlung eingeschränkt werden könne.
Während der Ständerat in der Schlussabstimmung vom 22. März 2019 für die Vorlage gestimmt hatte, wurde diese gleichentags im Nationalrat mit 101 zu 63 Stimmen bei 28 Enthaltungen definitiv abgelehnt.
An seiner Sitzung vom 5. März 2019 hat der Ständerat sich für ein Nichteintreten geäussert und die Vorlage wird nun wieder an den Nationalrat zurückgewiesen.
Das Bundesgericht befasste sich in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Frage, ob eine kantonalrechtliche Beschränkung von Behandlungen in Listenspitälern anderer Kantone zulässig sei.
Die Finanzierung im eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) kommt erneut auf den Prüfstand. Selten schien die Wahrscheinlichkeit so hoch, dass sich tatsächlich auch etwas fundamental verändert.
Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle hatte sich das Bundesgericht im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Rechtmässigkeit der luzernischen Einkommensgrenze im Jahr 2017 für die Ausrichtung von Prämienverbilligungen nach Art. 65 KVG zu befassen.