Der Ständerat hat sich in der Schlussabstimmun einstimmig für eine entsprechende Anpassung im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) sowie im Krankenversicherungsgesetz (KVG) ausgesprochen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil beschäftigte sich das Bundesgericht mit Fragen rund die Beschränkung von Leistungen im Rahmen der die Spitalplanung. Dabei ging es insbesondere um die Möglichkeit der Kantone, die Menge ausserkantonaler Patientinnen und Patienten zu begrenzen.
Gender-Dysphorie im Sinne einer Frau-zu-Mann-Transsexualität: Hat die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten einer im Ausland durchgeführten Phalloplastik (Penisaufbau) zu übernehmen?