In diesem zur Publikation bestimmten Urteil hatte sich das Bundesgericht erstmals mit der Frage zu befassen, ob Art. 71b KVV auch auf Magistralrezepturen anwendbar ist.
Das Bundesgericht hatte sich um vorliegenden Urteil mit einer wichtigen Frage der Neuordnung der Pflegefinanzierung zu befassen: Ist es den Kantonen gestattet, im Rahmen der Restfinanzierung betragliche Höchstansätze festzulegen (Normkosten, Normdefizite)?