Das Krankenversicherungsgesetz (KVG)
Tagungsleitung: Willy Oggier und Ueli Kieser
Die Finanzierung im eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz (KVG) kommt erneut auf den Prüfstand. Selten schien die Wahrscheinlichkeit so hoch, dass sich tatsächlich auch etwas fundamental verändert und dies gleich doppelt. Einerseits wird mit Hochdruck an einer Lösung für eine einheitliche Finanzierung ambulant – stationär (EFAS) gearbeitet, anderseits hat das Restkosten-Urteil des Bundesgerichts im Bereich der Langzeitpflege-Finanzierung zu intensivierter politischer Betriebsamkeit geführt. Welche Lösungen zeichnen sich ab? Wie weit soll EFAS gehen? Soll sie auch die Langzeitpflege einbeziehen? Oder soll diese bewusst anders finanziert werden? Was geschieht mit den zu viel bezahlten Beiträgen der Versicherten und der privaten Haushalte als Folge der zu hohen Betreuungstaxen? Welche Hindernisse sind bei der Umsetzung geplanter Reformvorhaben zu überwinden? Welche Details sind zu regeln? Welche Fragen können nicht losgelöst davon betrachtet werden? Und vor allem: Mit welchen Auswirkungen auf Versicherte und Steuerzahler, auf Patienten, auf Kantone bzw. Versicherer, Spitäler, Pflegeheime und andere Akteure im Gesundheitswesen dürfte zu rechnen sein? Diesen und weiteren Fragen widmet sich die einmal jährlich stattfindende KVG-Tagung im Jahr 2019.